September 19, 2024

Außerklinische Intensivpflege? » Definition | IHM

Außerklinische Intensivpfle - komplette Leitfaden


Autor:
IHM Experten-Team
Intensivpflege-Team bei IHM
Inhaltsverzeichnis

Was ist außerklinische Intensivpflege?

Die außerklinische Intensivpflege ist für schwer kranke Kinder, Jugendliche und Erwachsene gedacht, bei denen täglich und zu unvorhersehbaren Zeiten lebensbedrohliche gesundheitliche Situationen auftreten können. Diese Patienten benötigen eine besonders intensive medizinische Betreuung, die durch die ständige Einsatzbereitschaft einer qualifizierten Pflegefachkraft während des gesamten Versorgungszeitraums gekennzeichnet ist.

Zu Beginn des Jahres 2023 erfolgte eine Neuregelung der außerklinischen Intensivpflege: Ein verstärkter Fokus liegt nun auf der Entwöhnung von Beatmung oder Kanülierung, die durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen des Entwöhnungspotenzials vorangetrieben wird. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Versorgung der Patienten zu verbessern.

Angebot an umfassenden Dienstleistungen

Die außerklinische Intensivversorgung stellt ein komplexes und individuell anzupassendes ambulantes Leistungsangebot dar. Innerhalb des Rahmens dieser Versorgung überwachen Pflegefachkräfte beispielsweise die Atem- und Herz-Kreislauf-Funktionen, bedienen Beatmungsgeräte und setzen Inhalations- sowie Absauggeräte ein. Zusätzlich zu pflegerischen und medikamentösen Maßnahmen können bei Bedarf auch Heilmittel wie Schluck- und Atemtherapie sowie erforderliche Hilfsmittel verordnet werden.

Ziele und Maßnahmen für die individuelle Therapie

Patienten, die auf außerklinische Intensivpflege angewiesen sind, erhielten bislang Unterstützung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Mit dem Inkrafttreten des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes wurde bestimmt, dass die außerklinische Intensivpflege als eigenständige Leistung anzusehen ist (§ 37c SGB V).

Die Richtlinie zur Akuten Niereninsuffizienz (AKI) legt fest, dass in einem Behandlungsplan die individuellen Therapieziele und -maßnahmen konkretisiert werden müssen. Bei Patientinnen und Patienten, die beatmet werden, sollte regelmäßig überprüft werden, ob eine vollständige Entwöhnung von der Beatmung oder ein Wechsel zu einer nicht-invasiven Beatmung möglich ist. Wenn eine Dekanülierung oder Entwöhnung bei bestimmten Patientinnen und Patienten dauerhaft nicht möglich ist, steht die Optimierung der Therapie und somit die Steigerung der Lebensqualität im Vordergrund. In solchen Fällen erlaubt die Richtlinie eine Verordnung ohne die Notwendigkeit, das Entwöhnungspotenzial zu bewerten, wenn zweimal hintereinander innerhalb von zwei Jahren keine Aussicht auf nachhaltige Verbesserung im Rahmen eines Vier-Augen-Prinzips bestätigt wurde.

Behandlung durch ein interdisziplinäres Team

In der ambulanten Versorgung arbeiten in der Regel neben Pflegefachkräften auch verschiedene Gesundheitsfachkräfte wie Logopäden, Atem-, Ergo- und Physiotherapeuten sowie Anbieter von Hilfsmitteln. Gemäß der AKI-Richtlinie liegt es in der Verantwortung der verordnenden Ärzte, die Koordination der medizinischen Behandlung zu gewährleisten.

Regelung und Abstimmung durch fachkundige Ärztinnen und Ärzte

Gemäß der AKI-Richtlinie legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Kriterien für die fachliche Qualifikation der verschreibenden Ärztinnen und Ärzte fest. Zusätzlich obliegt es den verschreibenden Ärztinnen und Ärzten zukünftig, die Koordination der medizinischen Behandlung zu übernehmen. Dies dient der Gewährleistung einer korrekten und umfassenden Erfassung der Versorgungsbedürfnisse der Patientinnen und Patienten. In Bezug auf die Qualifikationsanforderungen differenziert der G-BA je nachdem, ob es sich um Patientinnen und Patienten handelt, die beatmet werden und/oder einen Trachealtubus tragen, oder um Patientengruppen, die dies zwar nicht benötigen, jedoch dennoch auf die Unterstützung einer Pflegefachkraft angewiesen sind, die in lebensbedrohlichen Gesundheitssituationen sofort eingreifen kann.

Übergangsregelung für die Potenzialerhebung: Vor der Verschreibung von außerklinischer Intensivpflege für beatmete oder trachealkanülierte Patientinnen und Patienten ist eine sogenannte Potenzialerhebung erforderlich. Dabei wird überprüft, ob eine vollständige Entwöhnung der Patienten oder eine Umstellung auf nicht-invasive Beatmung bzw. die Entfernung der Trachealkanüle möglich ist. Aktuell besteht eine befristete Ausnahmeregelung: Bis Ende 2024 kann AKI vorübergehend auch ohne Überprüfung des Entwöhnungspotenzials weiter verschrieben werden, sofern keine qualifizierten Fachärzte für die Potenzialerhebung verfügbar sind. Die Potenzialerhebung sollte jedoch zeitnah durchgeführt werden und spätestens bis Ende 2024 nachgeholt werden.

Besondere Bestimmungen für die Entlassung aus dem Krankenhaus

Eine ambulante Intensivpflege kann auch im Rahmen des Entlassmanagements vom Krankenhaus für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen verordnet werden. Bei Patienten, die beatmet werden oder eine Trachealkanüle haben, muss bereits im Krankenhaus geprüft werden, ob das Potenzial für eine Entwöhnung oder die Entfernung der Kanüle besteht. Um insbesondere bei dieser speziellen Patientengruppe einen reibungslosen Übergang in die ambulante Intensivpflege zu gewährleisten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zusätzliche Regelungen eingeführt, die ein strukturiertes gemeinsames Vorgehen von Krankenhaus, Krankenkasse, Versicherten bzw. deren Familien und Leistungserbringern vorsehen.

Formulare und Anweisungen zum Ausfüllen

Seit dem 1. Januar 2023 sind neue Formulare für die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege sowie für die Erhebung und den Behandlungsplan in Kraft getreten.

  • Ergebnis der Erhebung: Formular 62A
  • Verordnung: Formular 62B
  • Behandlungsplan: Formular 62C

Die Versicherten reichen die erforderlichen Formulare bei ihrer Krankenkasse zwecks Genehmigung ein. Ähnlich wie bei anderen gesetzlichen Leistungen sind sie verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen, was als gesetzliche Zuzahlungspflicht bekannt ist.

Die außerklinische Beatmungspflege Zuhause

Jeder Mensch durchläuft einen einzigartigen Krankheitsverlauf, weshalb die Pflege individuell und situationsabhängig gestaltet werden sollte. Verlassen Sie sich bei der ambulanten Intensivpflege in den eigenen vier Wänden auf einen vertrauenswürdigen Intensivpflegedienst, der das Wohl Ihres Angehörigen in den Mittelpunkt seiner Bemühungen stellt.

Abgesehen von der fachlichen Exzellenz des beauftragten Intensivpflegedienstes ist die umfassende Dokumentation der Pflege von entscheidender Bedeutung. Sie dient als Grundlage für den Informationsaustausch zwischen dem Pflegepersonal, den Familienmitgliedern und den behandelnden Fachärzten und bildet die Voraussetzung für weitere ambulante ergänzende Therapiemaßnahmen. Hierzu zählen unter anderem die Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, die auf Anordnung des Hausarztes durchgeführt werden können.

Das primäre Ziel der häuslichen Beatmungstherapie besteht darin, die Patienten erfolgreich in den familiären Alltag zu reintegrieren und ihre Lebensqualität signifikant zu steigern. Hierbei werden die erforderlichen medizinischen Maßnahmen nahtlos in das persönliche Umfeld des Patienten integriert.

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