April 10, 2024

Pflegegrad 2 im Überblick - Leistungen, Voraussetzungen & Zuschüsse

Pflegegrad 2- Definition, Zuschüsse und Leistungen


Autor:
IHM Experten-Team
Intensivpflege-Team bei IHM

Pflegegrad 2: Definition

Pflegegrad 2 steht für eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Erreicht wird dieser, wenn zwischen 27 bis unter 47,5 Punkte für die Selbstständigkeitseinschränkung in Ihrem Pflegegutachten festgestellt werden. Mit diesem Pflegegrad werden Leistungen der Pflegeversicherung zugänglich.

Die Beurteilung Ihrer Selbstständigkeit spielt eine entscheidende Rolle, während der notwendige Pflegeaufwand wie früher nicht mehr ausschlaggebend ist. Das Gutachten entscheidet über die Zuweisung eines bestimmten Pflegegrades durch die Pflegekasse.

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Für die Zuweisung eines Pflegegrades reichen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung einen Antrag ein. Ein Experte erstellt daraufhin ein Gutachten nach dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“.

Bei der Begutachtung können bis zu 100 Punkte für die Einschränkung der Selbstständigkeit vergeben werden. Diese setzen sich aus sechs Bereichen zusammen. Kinderpflege und besondere Bedarfssituationen werden gesondert behandelt.

Kriterien für die Pflegebegutachtung

Im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessments werden sechs Bereiche betrachtet:

  1. Mobilität: Wie unabhängig kann sich die Person bewegen?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Besteht Fähigkeit zur Orientierung und Kommunikation?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft ist Unterstützung bei psychischen Problemen nötig?
  4. Selbstversorgung: Kann die Person alltägliche Pflegerituale selbstständig durchführen?
  5. Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Welcher Unterstützungsbedarf besteht im Umgang mit Krankheiten oder Therapien?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Alltag gestaltet werden?

TIPP:

Ein gut geführtes Pflegetagebuch hilft, die nötigen Informationen für das Gutachten zusammenzutragen.

Leistungen bei Pflegegrad 2

Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen verschiedenste Pflegeleistungen zur Verfügung, wenn auch nicht immer in vollem Umfang.

Neu gegenüber Pflegegrad 1 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie erweiterte Leistungen für die stationäre Pflege hinzu. Der Entlastungsbetrag und andere Leistungen bleiben bestehen.

Überblick zu den Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2

Tabelle

Pflegeleistung

Anspruch mit Pflegegrad 2

Pflegegeld

332 Euro monatlich

Pflegesachleistungen

761 Euro monatlich

Verhinderungspflege

1.612 Euro jährlich

Kurzzeitpflege

1.774 Euro jährlich

Entlastungsbetrag

125 Euro monatlich

Tages- oder Nachtpflege

689 Euro monatlich

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 40 Euro monatlich

Technische Pflegehilfsmittel

Ja

Hausnotruf

bis zu 25,50 Euro monatlich

Wohnraumanpassung

bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme

Pflegeberatung und Beratungseinsatz

Ja

Pflegekurse für Angehörige

Ja

Pflegeunterstützungsgeld

Ja

Wohngruppenzuschlag

214 Euro monatlich

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

bis zu 50 Euro monatlich

Vollstationäre Pflege im Heim

770 Euro monatlich

Pflegegeld

Das Pflegegeld dient zur Unterstützung der selbstständig organisierten Pflege zuhause und beträgt mit Pflegegrad 2 332 Euro monatlich.

INFO:

Die Teilnahme am Beratungseinsatz (37.3) ist bei Bezug von Pflegegeld und Pflegegrad 2 halbjährlich verpflichtend.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen unterstützen die Ergänzung der häuslichen Pflege durch professionelle Pflegekräfte, mit Pflegegrad 2 bis zu einem Wert von 761 Euro monatlich.

TIPP:

Pflegegeld + Sachleistung = Kombinationsleistung
Die Kombinationsleistung ermöglicht es Ihnen, gleichzeitig anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu erhalten. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn der volle Betrag für Sachleistungen durch ambulante Pflege nicht ausgeschöpft wird.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Die Verhinderungspflege dient dazu, die reguläre Pflegeperson kurzzeitig zu ersetzen, beispielsweise bei wichtigen Terminen, Krankheit oder Urlaub. Pro Kalenderjahr sind bis zu 42 Tage oder 6 Wochen Verhinderungspflege möglich.

Für diese Ersatzpflege stehen jährlich 1.612 Euro zur Verfügung. Mit diesem Budget können Sie sowohl ambulante Pflegedienste beauftragen als auch Privatpersonen eine Aufwandsentschädigung zahlen. Nicht genutzte Mittel können teilweise für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Kurzzeitpflege

Sollten Sie, obwohl Sie üblicherweise zuhause gepflegt werden, temporär eine stationäre Pflege benötigen, kommt die Kurzzeitpflege zum Einsatz. Dies ist oft der Fall, wenn sich der Gesundheitszustand kurzfristig verschlechtert, wie nach einer anspruchsvollen Operation.

Für die Kurzzeitpflege ist ein Budget von 1.774 Euro pro Jahr vorgesehen, was maximal 56 Tage oder acht Wochen pro Kalenderjahr abdeckt. Nicht genutzte Gelder können teilweise für Verhinderungspflege verwendet werden.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2

Der Entlastungsbetrag unterstützt zusätzliche Leistungen, die entweder die Pflegenden entlasten oder die Selbständigkeit der Pflegebedürftigen erhalten und fördern. Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf 125 Euro monatlich.

Mögliche Verwendung des Entlastungsbetrags mit Pflegegrad 2:

  • Tages- oder Nachtpflege
  • Ambulante Pflege und Betreuung
  • Kurzzeitpflege
  • Unterstützungsangebote im Alltag nach Landesrecht

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2

Für Menschen mit Pflegegrad 2 können alltägliche Haushaltsaufgaben zur Herausforderung werden. Zur Unterstützung lässt sich mithilfe des Entlastungsbetrags eine Haushaltshilfe finanzieren.

Tagespflege und Nachtpflege bei Pflegegrad 2

Tages- und Nachtpflege bieten eine ideale Ergänzung zur häuslichen Pflege. Die pflegebedürftige Person verbringt hierbei Teile des Tages oder der Nacht in einer stationären Einrichtung, während sie den Rest zuhause lebt.

Mit Pflegegrad 2 sind 689 Euro monatlich für Tages- oder Nachtpflege vorgesehen. Damit ist zwar keine tägliche Inanspruchnahme möglich, es erlaubt jedoch eine teilstationäre Pflege an einigen Tagen im Monat.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Der Anspruch auf Hilfsmittel ist von einer ärztlichen Verordnung abhängig und nicht durch den Pflegegrad bedingt. Bei Pflegehilfsmitteln hingegen ist ein Pflegegrad erforderlich.

Zugängliche Pflegehilfsmittel umfassen:

  • Technische Hilfsmittel: wie Pflegebetten oder Rollstühle
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: wie Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe

Hausnotruf

Der Hausnotruf zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Anders als bei vielen anderen technischen Pflegehilfsmitteln ist der Zuschuss hier auf einen festen Betrag begrenzt und an spezifische Bedingungen gekoppelt.

Leben Sie alleine und sind im Besitz eines Pflegegrades, könnten Sie bis zu 25,50 Euro monatlich für ein anerkanntes Notrufsystem erhalten, sofern Sie im Notfall nicht in der Lage wären, telefonisch um Hilfe zu rufen.

Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2

Alltägliche Umgebungen können zu Barrieren werden, wenn die Beweglichkeit eingeschränkt ist. Treppen, rutschige Böden oder fehlende Haltegriffe im Bad erhöhen das Unfallrisiko.

Ein Treppenlift kann beispielsweise das Überwinden von Treppen erleichtern. Das Bad stellt oft ein hohes Risiko dar und kann durch größere oder kleinere Umbauten sicherer gemacht werden.

Für solche Anpassungen im Wohnbereich kann die Pflegeversicherung bis zu 4.000 Euro pro Umbauprojekt beisteuern. Für jede Maßnahme kann der volle Zuschuss beantragt werden, was allerdings eine vorherige Absprache mittels eines Antrags erfordert.

Stationäre Pflege

Falls eine Betreuung zu Hause nicht mehr realisierbar ist, kann ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig werden. Mit Pflegegrad 2 haben Sie einen Anspruch auf 770 Euro monatlich.

Zusätzlich wird Ihr Eigenanteil an den Pflegekosten durch die Pflegeversicherung mit einem bestimmten Prozentsatz gefördert. Dieser Beitrag ist abhängig von der Dauer Ihres Aufenthalts in der stationären Pflege.

Weitere Leistungen

Jede Pflegesituation ist individuell, weshalb die Pflegeleistungen genau darauf abgestimmt sein müssen. Folgende weitere Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 2 zur Verfügung:

  • Pflegeberatung: Sie haben das Recht auf eine kostenfreie Pflegeberatung, bei der Sie umfassend über Entlastungsangebote und die Organisation Ihrer Pflege informiert werden.
  • Pflegekurse für Angehörige: Diese Kurse vermitteln praktisches Wissen rund um die Pflege und stehen allen Interessierten kostenlos zur Verfügung.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Dieses übernimmt die Fortzahlung Ihres Einkommens in akuten Pflegenotfällen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
  • Wohngruppenzuschlag: Die Pflegeversicherung unterstützt das Leben in Wohngruppen mit 214 Euro pro Monat, unabhängig vom Pflegegrad.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis zu 50 Euro monatlich werden für digitale Services bereitgestellt, die Pflegebedürftige und Pflegende unterstützen.
  • Landespflegegeld ab Pflegegrad 2 in Bayern: Bürger mit dem Hauptwohnsitz in Bayern bekommen ab dem Pflegegrad 2 1000,-- Euro Landespflegegeld jährlich.

Fallbeispiel

Mit Pflegegrad 2 gilt eine Person als „in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt“. Ein fiktives Beispiel dafür liefert pflege.de.

Herr Müller lebt seit über zwei Jahrzehnten mit Typ-2-Diabetes. Seine Erkrankung und die dazugehörigen Medikamente hatte er lange im Griff. Kürzlich entwickelte er jedoch erste Anzeichen einer leichten Demenz. Anfangs mischte er nur Kleinigkeiten durcheinander, zunehmend vergisst er jedoch wichtige Dinge und benötigt im Alltagsleben die Unterstützung seiner Ehefrau.

Er findet gelegentlich den Heimweg nicht mehr selbstständig und in Gesprächen verliert er manchmal den Faden oder vergisst, was ihm gesagt wurde.

Bei der Begutachtung vergibt der Gutachter 6 Punkte im Bereich „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ und 4 Punkte für „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“. Dadurch ergibt sich ein Gesamtwert von 7,5 Punkten.

Aufgrund seiner Vergesslichkeit muss Herr Müller ständig von seiner Frau an die Einnahme seiner Medikamente und sein tägliches Insulin erinnert werden. Sie begleitet ihn auch zu Arztterminen, da Herr Müller wichtige Informationen oftmals nicht erwähnt.

Für die „Bewältigung von und den selbstständigen Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen“ wird ihm vom Gutachter 8 Punkte zugesprochen, was nach der Gewichtung 20 Punkten entspricht.

Wegen erhöhter Probleme bei der Anpassung an akute Veränderungen im Alltagsleben bekommt Herr Müller zudem 3 Punkte im Bereich „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ zugewiesen, gewichtet sind das 3,75 Punkte.

Insgesamt erhält Herr Müller bei der Pflegebegutachtung 31,25 gewichtete Punkte. Da er damit in den Bereich von 27 bis unter 47,5 Punkten fällt, wird ihm der zweite der fünf Pflegegrade zuerkannt.

Besuchen Sie unsere Seite zu den häufigen Fragen und nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um herauszufinden, wie wir Ihnen am besten helfen können.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 wird Personen zuteil, die eine "erhebliche Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit" erleben. Dies entspricht einer Einschätzung von 27 bis unter 47,5 Punkten im Rahmen des Pflegegutachtens.

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 definiert sich durch eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit“, was in einem Pflegegutachten mit einer Punktezahl von 27 bis unter 47,5 quantifiziert wird.

Wie viele Stunden Pflege bei Pflegegrad 2?

Der Pflegeaufwand bei Pflegegrad 2 lässt sich nicht genau in Stunden fassen, da der Zeitaufwand seit 2017 nicht mehr das primäre Kriterium für die Einstufung in einen Pflegegrad ist.

Muss man bei Pflegegrad 2 einen Pflegedienst in Anspruch nehmen?

Nein, die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes ist bei Pflegegrad 2 nicht obligatorisch. Auch ohne professionelle Pflege zu Hause oder ein Umzug ins Pflegeheim ist möglich, aber selten notwendig.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen vielfältige Leistungen zur Verfügung, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Tagespflege und Nachtpflege, technische Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Wieviel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?

Die Höhe des Leistungsanspruchs bei Pflegegrad 2 variiert je nach in Anspruch genommenen Leistungen. Pflegegeld wird beispielsweise monatlich mit 332 Euro ausgezahlt.

Wieviel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2?

Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich 332 Euro Pflegegeld.

Wieviel Verhinderungspflege kann ich bei Pflegegrad 2 erhalten?

Für Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 stehen jährlich insgesamt 1.612 Euro zur Verfügung, was bis zu 42 Tage bzw. 6 Wochen abdeckt.

Wie viele Tage Kurzzeitpflege kann ich bei Pflegegrad 2 beanspruchen?

Bei Pflegegrad 2 können Sie bis zu 56 Tage oder 8 Wochen Kurzzeitpflege im Kalenderjahr beanspruchen, wobei der Budgetrahmen von 1.774 Euro in der Regel vorher ausgeschöpft wird.

Was sind Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 2?

Entlastungsleistungen umfassen all jene Angebote, die durch den Entlastungsbetrag finanziert werden können, inklusive Tages- und Nachtpflege, ambulante Dienste oder Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Welche Hilfsmittel kann ich mit Pflegegrad 2 erhalten?

Die Bereitstellung von Hilfsmitteln wird durch die Krankenkasse abgedeckt und erfordert lediglich ein ärztliches Rezept. Sie sind nicht direkt an den Pflegegrad gebunden.

Welche Pflegehilfsmittel kann ich bei Pflegegrad 2 bekommen?

Ungeachtet des Pflegegrades kann bis zu 25,50 Euro pro Monat für ein Notrufsystem als Zuschuss von der Pflegeversicherung gewährt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Darf ich mit Pflegegrad 2 arbeiten?

Ja, ein Pflegegrad schränkt Sie nicht in Ihrer Berufstätigkeit ein. Ziel der Pflegeleistungen ist es, Ihre Selbstständigkeit zu fördern.

Darf man mit Pflegegrad 2 noch Auto fahren?

Die Entscheidung über die Fahrtauglichkeit hängt vom individuellen Gesundheitszustand ab, nicht vom Pflegegrad. Viele Personen mit Pflegegrad 2 sollten aus Sicherheitsgründen jedoch kein Fahrzeug führen, Ausnahmen können bestehen.

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