April 10, 2024

Pflegegrad 3 im Überblick - Leistungen, Voraussetzungen & Zuschüsse

Pflegegrad 3- Definition, Zuschüsse und Leistungen


Autor:
IHM Experten-Team
Intensivpflege-Team bei IHM

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" vorliegt, was im Pflegegutachten mit 47,5 bis unter 70 Punkten bewertet wird.
  • Für die Einstufung in Pflegegrad 3 ist ein Antrag bei der Pflegeversicherung nötig, gefolgt von einem Gutachten basierend auf dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA).
  • Zu den Leistungen bei Pflegegrad 3 gehören unter anderem Pflegegeld von 573 Euro pro Monat, Pflegesachleistungen von 1.432 Euro monatlich, sowie weitere Unterstützungen wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege.
  • Die Kombinationsleistung erlaubt die anteilige Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen und Pflegegeld, wobei das Verhältnis individuell angepasst werden kann.
  • Verhinderungspflege bietet bis zu 1.612 Euro jährlich für die Vertretung der Hauptpflegeperson, und es sind bis zu 56 Tage Kurzzeitpflege pro Jahr mit einem Budget von 1.774 Euro möglich.
  • Technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden unterstützt, wobei letztere bis zu 40 Euro monatlich umfassen können.
  • Zusätzliche Angebote wie Pflegekurse für Angehörige, Pflegeberatung und Entlastungsleistungen stehen zur Verfügung, um Pflegende zu unterstützen und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu fördern.

Pflegegrad 3 ist eine Einstufung, die eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ beschreibt. Es handelt sich um den mittleren Grad der insgesamt fünf Pflegegrade. Doch was genau bedeutet diese Einstufung, wie erreicht jemand Pflegegrad 3, und welche Unterstützung sowie Dienste kann man dadurch erhalten?

Wir erklären, unter welchen Bedingungen jemand in den dritten Pflegegrad eingeordnet wird und welche Leistungen Sie von Ihrer Pflegekasse erwarten können.

Pflegegrad 3: Was bedeutet das?

Pflegegrad 3 bedeutet, dass eine Person im Alltag mit erheblichen Einschränkungen zurechtkommen muss. Um in diese Kategorie einzufallen, müssen im Rahmen einer Prüfung – dem sogenannten Pflegegutachten – zwischen 47,5 und 70 Punkte festgestellt werden, die die Einschränkungen der Selbstständigkeit widerspiegeln. Personen mit Pflegegrad 3 haben Anrecht auf bestimmte Leistungen ihrer Pflegeversicherung."

Die Bewertung basiert auf dem Maß der Selbstständigkeit des Betroffenen. Die Prüfung legt dabei nicht den Pflegeaufwand zugrunde, sondern fokussiert sich einzig auf die Fähigkeit der Person, ihren Alltag selbst zu gestalten. Die Entscheidung über den Pflegegrad trifft die Pflegekasse auf Basis des Gutachtens.

Wie kommt man zu Pflegegrad 3?

Um Leistungen für den dritten Pflegegrad zu beantragen, müssen Sie zuerst bei Ihrer Pflegeversicherung einen Antrag stellen. Anschließend überprüft ein Sachverständiger mit Hilfe des „Neuen Begutachtungsassessments (NBA)“, inwiefern Ihre Selbstständigkeit eingeschränkt ist.

Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem, bei dem maximal 100 Punkte für verschiedene Einschränkungen der Selbstständigkeit vergeben werden. Die endgültige Punktzahl ergibt sich aus der Einzelbewertung in sechs verschiedenen Bereichen. Für Kinder und in speziellen Situationen gelten besondere Regelungen.

Welche Kriterien werden betrachtet?

  1. Mobilität: Kann sich die Person selbstständig bewegen?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich die Person im Alltag orientieren und verständigen?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Besteht Bedarf an Unterstützung wegen psychischer Probleme?
  4. Selbstversorgung: Kann sich die Person selbst pflegen und ernähren?
  5. Bewältigung von Krankheit und Therapien: Wird Unterstützung im Umgang mit Krankheiten oder Behandlungen benötigt?
  6. Alltagsleben und soziale Kontakte: Kann die Person ihren Tagesablauf selbst gestalten und Kontakte pflegen?

Für jedes dieser Felder gibt es feste Kriterien, die einzeln bewertet werden, woraus dann die Gesamtpunktzahl berechnet wird.

TIPP
Ein gut dokumentiertes Pflegetagebuch kann eine große Hilfe bei der Begutachtung sein, da es aufzeigt, bei welchen Tätigkeiten Unterstützung benötigt wird.

Wer Pflegegrad 3 erreicht hat, stößt bei vielen alltäglichen Verrichtungen an Grenzen und benötigt Hilfe. Deshalb stehen allen Personen mit diesem Pflegegrad die umfassenden Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Einige Leistungsbeträge sind im Vergleich zu den niedrigeren Pflegegraden erhöht.

Im Gegensatz zu Pflegegrad 2 erhalten Sie bei Pflegegrad 3 höhere Beträge für Pflegegeld, Pflegesachleistungen, die Tages- und Nachtpflege sowie für Leistungen im Pflegeheim.

Was bietet Pflegegrad 3?

Tabelle

Pflegeleistung

Anspruch mit Pflegegrad 3

Pflegegeld

573 Euro monatlich

Pflegesachleistungen

1.432 Euro monatlich

Verhinderungspflege

1.612 Euro jährlich

Kurzzeitpflege

1.774 Euro jährlich

Entlastungsbetrag

125 Euro monatlich

Tages- oder Nachtpflege

1.298 Euro monatlich

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 40 Euro monatlich

Technische Pflegehilfsmittel

Ja

Hausnotruf

bis zu 25,50 Euro monatlich

Wohnraumanpassung

bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme

Pflegeberatung und Beratungseinsatz

Ja

Pflegekurse für Angehörige

Ja

Pflegeunterstützungsgeld

Ja

Wohngruppenzuschlag

214 Euro monatlich

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

bis zu 50 Euro monatlich

Vollstationäre Pflege im Heim

1.262 Euro monatlich

Pflegegeld für Pflegegrad 3

Das Pflegegeld ist für Sie frei verfügbar, wenn die Pflege zu Hause von Ihnen selbst organisiert wird. Mit Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 573 Euro monatlich. Sollten Sie auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, reduziert sich das Pflegegeld entsprechend.

Für die Nutzung des Pflegegeldes müssen Sie keine Belege einreichen. Allerdings ist es erforderlich, halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungen sind kostenfrei und bieten Ihnen die Möglichkeit, individuelle Fragen zu klären und nützliches Pflegewissen zu erhalten.

Einsatz von Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen zielen darauf ab, professionelle Hilfe durch ambulante Pflegedienste zu finanzieren. Menschen mit Pflegegrad 3 stehen für diese Unterstützung 1.432 Euro monatlich zur Verfügung.

Diese Sachleistungen erlauben eine regelmäßige Inanspruchnahme von Pflegediensten. Es ist praktisch, wenn der Pflegedienst die Abrechnungen direkt mit der Pflegekasse vornimmt, damit Ihnen zusätzlicher Aufwand erspart bleibt.

Kombinationsleistung

Bei der Kombinationsleistung nutzen Sie anteilig Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Sie könnten beispielsweise 75 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen und gleichzeitig 25 Prozent des vollen Pflegegeldes beanspruchen.

Das Verhältnis von Geld und Sachleistung legen Sie selbst fest. Die Kombinationsleistung ist vor allem sinnvoll, wenn Sie Pflegesachleistungen nur teilweise benötigen. Bei regelmäßigem Bedarf wird schnell der gesamte Betrag für die Finanzierung benötigt.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege erlaubt eine temporäre Vertretung der pflegenden Person, beispielsweise bei Krankheit, Urlaub oder Terminen. Jährlich sind bis zu 42 Tage oder sechs Wochen Verhinderungspflege möglich.

Für Verhinderungspflege stehen Ihnen mit Pflegegrad 3 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Mittel können für einen ambulanten Pflegedienst oder zur Auszahlung einer Aufwandsentschädigung an eine Privatperson verwendet werden.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3

Wenn Sie zwar zu Hause gepflegt werden, jedoch temporär stationäre Pflege benötigen, greift die Kurzzeitpflege. Situationen hierfür sind beispielsweise, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt und keine häusliche Vertretung möglich ist.

Für Kurzzeitpflege steht Ihnen mit Pflegegrad 3 ein Budget von 1.774 Euro jährlich zur Verfügung, mit einer Grenze von maximal 56 Tagen oder acht Wochen pro Jahr. Nicht vollständig genutzte Gelder können teils auch für Verhinderungspflege verwendet werden.

Tagespflege & Nachtpflege bei Pflegegrad 3

Tages- und Nachtpflege bieten eine teilstationäre Unterstützung der häuslichen Pflege. Die Pflege erfolgt entweder nur tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung, während Sie weiterhin zu Hause leben.

Mit Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf bis zu 1.298 Euro monatlich für teilstationäre Pflege. Das ermöglicht den Besuch einer Einrichtung für ein bis zwei Tage oder Nächte pro Woche, je nach den Kosten der Einrichtung.

Entlastungsbetrag

125 Euro monatlich bietet der Entlastungsbetrag, um zusätzliche Unterstützungsleistungen zu finanzieren, die sowohl die pflegenden Personen entlasten als auch die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern sollen.

Mögliche Verwendungen des Entlastungsbetrags mit Pflegegrad 3 sind:

  • Tages- oder Nachtpflege
  • Ambulante Betreuung (außer Grundpflege)
  • Kurzzeitpflege
  • Unterstützungsangebote gemäß Landesrecht

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3

Unabhängig vom Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Hilfsmittel durch die Krankenkasse bei Vorlage eines ärztlichen Rezepts. Ein Pflegegrad ist lediglich für Pflegehilfsmittel erforderlich.

Zu den Pflegehilfsmitteln zählen:

  • Technische Pflegehilfsmittel: Wie Pflegebetten oder Rollstühle
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Wie Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe

Hausnotruf

Der Hausnotruf gehört zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Im Gegensatz zu anderen technischen Hilfen ist der Zuschuss hier auf einen festen Betrag von bis zu 25,50 Euro pro Monat begrenzt. Wenn Sie alleine leben, einen Pflegegrad haben und in einer Notfallsituation wahrscheinlich nicht in der Lage sind, telefonisch Hilfe zu rufen, dann steht Ihnen dieser Zuschuss für ein anerkanntes Notrufsystem zu.

Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 3

Für Menschen mit Pflegegrad 3, die Probleme mit der Mobilität haben, stellt das Bewältigen von alltäglichen Hindernissen wie Treppensteigen oder Aufstehen von einem niedrigen Sitz eine echte Schwierigkeit dar. Der Einbau eines Treppenlifts oder Umbaumaßnahmen im Bad, zum Beispiel das Anbringen von Haltegriffen oder der Umbau einer Badewanne in eine begehbare Dusche, können helfen, diese Barrieren zu überwinden. Die Pflegeversicherung unterstützt solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 3

Entscheiden Sie sich für einen Umzug ins Pflegeheim, erhalten Sie mit Pflegegrad 3 monatlich 1.262 Euro zur Finanzierung der Pflege- und Betreuungskosten. Allerdings fallen darüber hinaus Kosten für Unterkunft, Verpflegung und weitere Leistungen an, die Sie selbst tragen müssen. Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung einen Zuschuss zu Ihrem eigenen Anteil an den Pflegekosten, dessen Höhe mit der Dauer des Aufenthalts in stationärer Pflege steigt.

Weitere Leistungen

Die Betreuung und Pflege bei Pflegegrad 3 sollte stets individuell auf die pflegebedürftige Person zugeschnitten sein. Dazu stehen zahlreiche Leistungen bereit, die zur bestmöglichen Unterstützung beitragen:

  • Pflegeberatung: Kostenlos und darauf ausgerichtet, Ihre persönliche Pflegesituation zu organisieren und über Entlastungsangebote zu informieren.
  • Pflegekurse für Pflegende: Um praktische Fertigkeiten rund um die Pflege zu erlernen. Diese Kurse sind kostenlos und stehen allen Interessierten offen.
  • Pflegeunterstützungsgeld: In akuten Notlagen sorgt dieses Geld dafür, dass Pflegende nicht in finanzielle Nöte geraten.
  • Wohngruppenzuschlag: Mit einem monatlichen Betrag von 214 Euro unterstützt die Pflegeversicherung das Leben in Wohngruppen.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Digitale Hilfsmittel und Services, die speziell für die Unterstützung von Pflegebedürftigen und Pflegenden entwickelt wurden, werden mit bis zu 50 Euro monatlich gefördert.
  • Landespflegegeld ab Pflegegrad 2 in Bayern: Bürger mit dem Hauptwohnsitz in Bayern bekommen ab dem Pflegegrad 2 1000,-- Euro Landespflegegeld jährlich.

INFO
Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende
In bestimmten Fällen übernimmt die Pflegeversicherung Sozialversicherungsbeiträge für Personen, die pflegen. Dies betrifft die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die genauen Voraussetzungen für diese Beiträge variieren. Für detailliertere Informationen wird auf den Ratgeber für pflegende Angehörige verwiesen.

Fallbeispiel

Herr Krause lebt schon seit einem Jahrzehnt mit der Diagnose Morbus Parkinson. Zusätzlich hat er im Laufe der Zeit eine Depression entwickelt. Seine Tochter hilft ihm seit geraumer Zeit im Alltag, und seit er tägliche Unterstützung braucht, wurde zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst arrangiert.

Die Beweglichkeit von Herrn Krause ist durch das Parkinson-Syndrom stark eingeschränkt. Er bewegt sich unsicher, seine Haltung ist vorgebeugt und seine Gelenke versteifen zunehmend. Für Außenaktivitäten nutzt er eine Gehhilfe. In seiner ebenerdigen Wohnung kommt er zurecht, doch in fremden Umgebungen benötigt er Hilfe beim Treppensteigen. Auch beim Aufstehen am Morgen ist Unterstützung gefragt.

Im Bereich „Mobilität“ werden ihm 6 Punkte zugewiesen, die 7,5 Punkte gewichtet bedeuten.

Obwohl Herr Krause seine Arme noch bewegen und koordinieren kann, ist er aufgrund seiner instabilen Gangart unsicher auf den Beinen. Beim Duschen, Waschen und Anziehen ist die Hilfe des Pflegedienstes notwendig. Das Essen lässt er sich liefern, da ihm das Kochen durch sein Zittern schwerfällt.

Im Bereich „Selbstversorgung“ erhält Herr Krause 7 Punkte, was 10 Punkten nach Gewichtung entspricht.

Die Unterstützung durch das pflegepersonal lehnt Herr Krause zuweilen mit verbalen Abwehrreaktionen und leicht aggressivem Verhalten ab, was die Akzeptanz seiner Hilfsbedürftigkeit erschwert.
„Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ führen zu 11 Punkten, gewichtet zu 15 Punkten.

Wegen seiner Depression erlebt er täglich emotionale Tiefpunkte. Obwohl er gelegentlich noch Kontakte zu Freunden und der Familie hält, fällt es ihm immer schwerer, sich zu solchen Interaktionen aufzuraffen und sich selbst zu beschäftigen.

Für „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ werden ihm 6 Punkte zugestanden, mit einer Gewichtung von 7,5 Punkten.

Täglich nimmt Herr Krause Medikamente gegen Parkinson ein, die ihm der Pflegedienst nach Tageszeit vorbereitet. Wöchentlich erhält er Physiotherapie zu Hause, um seine Beweglichkeit so gut wie möglich zu erhalten und zu fördern. Arztbesuche erledigt er mit Begleitung seiner Tochter.

Im Gebiet „Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen“ verdient er 5 Punkte, die 15 Punkten gewichtet sind.

Insgesamt erreicht Herr Krause 55 gewichtete Punkte im Pflegegutachten, was ihn klar in den Bereich für Pflegegrad 3 einordnet, der für eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ steht.

Besuchen Sie unsere Seite zu den häufigen Fragen und nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um herauszufinden, wie wir Ihnen am besten helfen können.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 wird Personen zugesprochen, die eine „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit“ erfahren. Dies entspricht 47,5 bis unter 70 Punkten im Pflegegutachten.

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 3?

Für den Pflegegrad 3 ist eine „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit“ charakteristisch. Es geht um eine spezifische Punktzahl von 47,5 bis unter 70, die durch ein genaues Begutachtungsverfahren festgelegt wird.

Wie viele Stunden Pflege bei Pflegegrad 3?

Beim Pflegegrad 3 ist der Pflegeaufwand deutlich erhöht und es müssen oft täglich mehrere Pflegeaufgaben bewältigt werden. Eine genaue Stundenanzahl lässt sich jedoch nicht definieren, da seit 2017 der zeitliche Aufwand nicht mehr das Hauptkriterium für die Einstufung in einen Pflegegrad ist.

Habe ich mit Pflegegrad 3 Anspruch auf eine Begleitperson?

Bei Pflegegrad 3 kann eventuell ein Anspruch auf eine Begleitperson bei Arztterminen oder Krankenhausaufenthalten bestehen. Dies hängt jedoch von den Bedingungen Ihrer Krankenkasse ab und muss dort geklärt werden.

Wie viele Stunden darf ich noch arbeiten?

Personen mit Pflegegrad 3 können weiterhin arbeiten, solange es ihre Gesundheit erlaubt. Die Pflegeleistungen zielen darauf ab, die Selbstständigkeit der Betroffenen zu bewahren und zu fördern.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3?

Zu den Leistungen bei Pflegegrad 3 gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Tages- und Nachtpflege, technische Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Stationäre Pflege und weitere spezifische Leistungen.

Wieviel Geld gibt es bei Pflegegrad 3?

Die Höhe der Ansprüche bei Pflegegrad 3 variiert je nach beanspruchten Leistungen. Abgesehen vom Pflegegeld von 573 Euro pro Monat sind die meisten Leistungen als Kostenerstattungen für tatsächliche Ausgaben vorgesehen.

Wieviel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 3?

Bei Pflegegrad 3 beläuft sich das Pflegegeld auf 573 Euro pro Monat. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflege zu Hause erfolgt und nicht das volle Potenzial der Pflegesachleistungen ausgeschöpft wird.

Pflegegrad 3 bei Kindern – wie viel Geld?

Abgesehen vom Pflegegeld sind alle Pflegeleistungen bei Kindern mit Pflegegrad 3 als Kostenerstattungen für nachgewiesene Ausgaben konzipiert. Das Pflegegeld wird jedoch direkt ausbezahlt und steht den Betroffenen zur freien Verfügung.

Wer bekommt das Geld bei Pflegegrad 3?

Bis auf das Pflegegeld sind alle Leistungen bei Pflegegrad 3 als Kostenerstattungen konzipiert. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3?

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3 erlauben die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes oder einer Einzelpflegekraft mit bis zu 1.432 Euro pro Monat.

Wieviel Verhinderungspflege kann ich bei Pflegegrad 3 erhalten?

Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen für die Verhinderungspflege jährlich bis zu 1.612 Euro und maximal 42 Tage oder 6 Wochen zur Verfügung.

Wie viele Tage Kurzzeitpflege kann ich bei Pflegegrad 3 beanspruchen?

Für bis zu 56 Tage oder 8 Wochen im Jahr können Kurzzeitpflege-Leistungen bei Pflegegrad 3 in Anspruch genommen werden, maximal bis zu einem Betrag von 1.774 Euro jährlich.

Was sind Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 3?

Entlastungsleistungen umfassen Angebote, die durch den Entlastungsbetrag finanziert werden, wie etwa Tages- und Nachtpflege oder ambulante Betreuung.

Welche Hilfsmittel kann ich mit Pflegegrad 3 erhalten?

Unabhängig vom Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Hilfsmittel, vorausgesetzt, ein ärztliches Rezept liegt vor. Ein Pflegegrad wird nur für spezielle Pflegehilfsmittel benötigt.

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