April 9, 2023

Pflegestufe 0 im Überblick - Definition, Kriterien und Leistungen

Pflegestufe 0 - Definition, Zuschüsse und Leistungen


Autor:
IHM Experten-Team
Intensivpflege-Team bei IHM

Das Wichtigste in Kürze

  • Von Pflegestufe 0 zu Pflegegrad 2: Personen, die zum 31.12.2016 unter einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz („Pflegestufe 0“) litten, wurden automatisch in den Pflegegrad 2 überführt. Dieser Wechsel attestiert eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.
  • Keine Neubegutachtung erforderlich: Für bereits zum 31.12.2016 anerkannte Betreuungsbedürftige mit „Pflegestufe 0“ war keine erneute Begutachtung notwendig.
  • Bestimmung des Pflegegrades ab 2017: Seit dem 01.01.2017 führt eine höhere Einschätzung der Unselbstständigkeit und Hilfsbedürftigkeit durch Gutachter zu einem höheren Pflegegrad und damit zu umfangreicheren Leistungen von der Pflegekasse.

Bis 2016 gab es für Personen mit Demenz, psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen mit nachgewiesener eingeschränkter Alltagskompetenz die Möglichkeit, in die sogenannte „Pflegestufe 0“ eingestuft zu werden. Diese Stufe bot Zugang zu speziellen Leistungen der Pflegeversicherung, die sich hauptsächlich auf Betreuungsangebote konzentrierten und weniger auf medizinische Pflegeleistungen ausgerichtet waren.

WICHTIGER HINWEIS:

Die bisherigen Pflegestufen existieren nicht mehr. Seit Januar 2017 wurden sie durch ein neues System ersetzt, das aus fünf Pflegegraden besteht. Trotz der Umstellung suchen viele Menschen noch nach Informationen zu den alten Pflegestufen, da sich der Begriff der Pflegegrade im allgemeinen Sprachgebrauch noch nicht vollständig etabliert hat.

Pflegegrade haben Pflegestufen ersetzt

Tabelle mit geschlossenen Feldern und Public Sans Schriftart

Pflegestufen (bis 2016)

Pflegegrade (seit 2017)

Bisher nicht vorgesehen

Pflegegrad 1

Pflegestufe 0

 

Pflegestufe 1

Pflegegrad 2

Pflegestufe 1 (mit erheblicher Alltagseinschränkung)

 

Pflegestufe 2

Pflegegrad 3

Pflegestufe 2 (mit erheblicher Alltagseinschränkung)

 

Pflegestufe 3

Pflegegrad 4

Pflegestufe 3 (mit erheblicher Alltagseinschränkung)

 

Pflegestufe 3 (mit Härtefall)

Pflegegrad 5

Was bedeutet Pflegestufe 0 / Pflegestufe null?

Die Bezeichnung "Pflegestufe 0" wurde im alltäglichen Sprachgebrauch genutzt, fand jedoch keine explizite Erwähnung im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Unter dieser informellen Kategorie fielen bis zum 31. Dezember 2016 all jene Versicherten der Pflegeversicherung, die unter dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz leiden und erhöhten Betreuungsbedarf haben.

INFO:


Aus Pflegestufe 0 wurde Pflegegrad 2. Seit der Einführung des Pflegegrade-Systems am 01.01.2017 entspricht die ehemals inoffizielle "Pflegestufe 0" nun dem anerkannten Pflegegrad 2. Der kostenlose Pflegegradrechner von pflege.de kann zur Berechnung des voraussichtlichen Pflegegrades genutzt werden.

Voraussetzungen und Kriterien für Pflegestufe 0

Bis zum 31.12.2016 galt die eingeschränkte Alltagskompetenz von Personen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen als zentrales Kriterium für die Einstufung in die "Pflegestufe 0" und den damit verbundenen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Voraussetzungen für Pflegestufe 0

Gutachter des Medizinischen Dienstes (ehemals MDK für gesetzlich Versicherte) oder MEDICPROOF (für privat Versicherte) beurteilten alle Antragsteller auf Pflegeleistungen anhand eines Katalogs mit 13 Prüfkriterien. Für die Anerkennung eines erhöhten Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarfs mussten mindestens drei dauerhafte Auffälligkeiten festgestellt werden.

Zur Anerkennung als erheblich eingeschränkt alltagskompetent ("Pflegestufe 0") war zudem ein "Mindestmaß an Pflege" erforderlich, was einen geringen körperlichen Pflegebedarf implizierte, wie es etwa bei körperlich gesunden, demenzerkrankten Menschen der Fall sein konnte.

INFO:


Fallbeispiel für ein Mindestmaß an Pflege
: Eine Person benötigte zwar Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und im Haushalt, erfüllte jedoch nicht die Anforderungen für die Anerkennung der Pflegestufe 1:

  • Täglicher Hilfebedarf von mindestens 45 Minuten in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Bewegung sowie bei der Haushaltsführung war erforderlich

.

Daher benötigte die Person nur ein „Mindestmaß an Pflege“.

13 Prüfkriterien für erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz

Gutachter des MDK (heute Medizinischer Dienst oder MD) oder MEDICPROOF bewerteten Personen, etwa mit Demenz, anhand folgender Kriterien:

  1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (sogenannte „Lauftendenz“).
  2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen.
  3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder Substanzen.
  4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation.
  5. Im situativen Kontext unangemessenes Verhalten.
  6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen.
  7. Unfähigkeit zu erforderlicher Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen aufgrund therapieresistenter Depression oder Angststörung.
  8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Gedächtnisbeeinträchtigungen, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei sozialen Alltagsleistungen führen.

  9. Störung des Tag-Nacht-Rhythmus.
  10. Unfähigkeit, den eigenen Tagesablauf zu planen und zu strukturieren.
  11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren.
  12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten.
  13. Zeitlich überwiegende Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund therapieresistenter Depression.

Wie viele Kriterien müssen für Pflegestufe 0 erfüllt sein?

  • Voraussetzungen für „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“

    Wenn Gutachter des MDK oder MEDICPROOF mindestens zwei Auffälligkeiten aus den Kriterien 1 bis 9 feststellten, die voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen, wurde die Alltagskompetenz als „dauerhaft erheblich eingeschränkt“ angesehen. Als zweite Auffälligkeit konnten auch Störungen aus den Kriterien 10 bis 12 anerkannt werden.
  • Voraussetzung für zusätzlich „erhöhten Betreuungsbedarf“

    Bis zum 31.12.2016 galt ein „erhöhter Betreuungsbedarf“ in schweren Fällen, beispielsweise bei Schwerdemenzerkrankten mit Einschränkungen gemäß den Kriterien 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11. In solchen Fällen mussten insgesamt drei Voraussetzungen aus der Liste erfüllt sein.

TIPP:

Ermitteln Sie schon vor der Pflegebegutachtung Ihren tatsächlichen Pflegebedarf - Durch die Dokumentation des Pflegebedarfs in einem Pflegetagebuch können Sie nicht nur die Begutachtungsrichtlinien besser verstehen, sondern auch dem Gutachter helfen, die Pflegesituation realistisch einzuschätzen. Dies kann die Chancen auf einen angemessenen Pflegegrad verbessern. 

Pflegestufe 0: Antrag stellen

Um eine Pflegestufe zu beantragen, musste man damals wie heute zunächst einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse einreichen. Anschließend beurteilten Gutachter des Medizinischen Dienstes (früher MDK für gesetzlich Versicherte) oder MEDICPROOF (für Privatversicherte) die häusliche Pflegesituation.

Leistungen und Geld bei Pflegestufe 0

Bis zum 31.12.2016 erhielten Versicherte mit der „Pflegestufe 0“ verschiedene Leistungen von der Pflegeversicherung:

  • Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Zuschüsse für Wohnraumanpassungen oder für Wohngruppen (Senioren-WG)

Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegestufe 0

Bis zum 31. Dezember 2016 hatten Versicherte mit der sogenannten „Pflegestufe 0“, speziell Personen mit Demenz und einem erhöhten Betreuungsbedarf, zwei Optionen: Sie konnten entweder ein monatliches Pflegegeld von 123 Euro für die Betreuung durch Angehörige und Freunde erhalten oder Pflegesachleistungen in Höhe von 231 Euro in Anspruch nehmen, wenn die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst erfolgte.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei Pflegestufe 0

Bis zum Ende des Jahres 2016 standen Versicherten mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 104 Euro monatlich zu. Bei nachweislich erhöhtem Betreuungsbedarf verdoppelte sich dieser Betrag auf 208 Euro.

Zu den Betreuungsleistungen zählten aktivierende Alltagsbeschäftigungen wie:

  • Gespräche führen, Spaziergänge
  • Kreative Tätigkeiten wie Malen, Basteln
  • Leichte handwerkliche oder gärtnerische Arbeiten
  • Gemeinsame Aktivitäten wie Kochen, Backen, Erstellen von Erinnerungsalben
  • Singen, Musik hören, Lesen oder Vorlesen, Bewegungsübungen

Welche Betreuungsleistungen bezuschusste die Pflegekasse bei Pflegestufe 0?

  • Betreuung durch ehrenamtliche Betreuungsgruppen für Demenzerkrankte, familienentlastende Dienste, Tagesmutter-Service oder gerontopsychiatrische Zentren gemäß der Anerkennungsverordnung für niedrigschwellige Betreuungsangebote nach § 45b SGB XI.
  • Häusliche Pflegedienste mit speziellen Betreuungsangeboten.
  • Unterstützung in Kurzzeitpflege-Einrichtungen, um Kosten für Unterkunft und Verpflegung abzudecken.

Welche Entlastungsleistungen bezuschusste die Pflegekasse bei Pflegestufe 0?

Bei der sogenannten „Pflegestufe 0“ umfassten die von der Pflegekasse bezuschussten Entlastungsleistungen:

  • Hilfen im Haushalt: Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Reinigung und Ordnung in der Wohnung oder im Haus.
  • Unterstützung im Alltag: Hilfe bei Einkäufen, Fahrten zum Arzt oder zur Apotheke sowie bei sonstigen Botengängen.
  • Organisationshilfen: Unterstützung bei der Bewältigung allgemeiner oder pflegebedingter Anforderungen des Alltags, wie das Erledigen von Überweisungsaufträgen an Banken oder das Stellen von Anträgen bei der Kranken- oder Pflegekasse.
  • Entlastung pflegender Angehöriger: Beispielsweise Begleitung des Pflegebedürftigen bei Besuchen von Nachbarn oder beim Spaziergang im Garten.

INFO


Haushaltshilfe
bei Pflegestufe 0 - Zu den Aufgaben einer Haushaltshilfe für ältere oder pflegebedürftige Menschen zählten insbesondere:

  • Einkaufen: Beschaffung von Lebensmitteln und anderen notwendigen Gütern.
  • Zubereitung von Mahlzeiten: Sicherstellung einer angemessenen Ernährung.
  • Reinigung der Wohnung oder des Hauses: Aufrechterhaltung eines sauberen und ordentlichen Wohnraums.
  • Kleiderpflege: Sorge für saubere Wäsche und Kleidung.

Kurzzeitpflege bei Pflegestufe 0

Personen mit der anerkannten „Pflegestufe 0“ konnten die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, um vor der Rückkehr nach Hause vorübergehend professionelle Pflege zu erhalten. Die Pflegekassen unterstützten diese Maßnahme in Pflegeheimen oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit bis zu 1.612 Euro jährlich für maximal 28 Tage. Ab 2015 konnte der Zuschuss auf 3.224 Euro für bis zu 56 Tage erhöht werden, sofern keine Verhinderungspflege beansprucht wurde.

Verhinderungspflege bei Pflegestufe 0

Im Falle der Verhinderung der Hauptpflegeperson durch Krankheit oder Urlaub, konnten Pflegebedürftige mit „Pflegestufe 0“ die Verhinderungspflege nutzen. Diese wurde durch professionelle Pflegedienste oder geschulte ehrenamtliche Kräfte erbracht, mit einem jährlichen Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 1.612 Euro für maximal 28 Tage.

Weitere Leistungen bei Pflegestufe 0

Zu den weiteren Leistungen für Menschen mit „Pflegestufe 0“ zählten:

  • Monatlich bis zu 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
  • Bis zu 4.000 Euro für altersgerechte Wohnraumanpassungen.
  • Zuschüsse für ambulant betreute Wohngruppen, mit 2.500 Euro Gründungszuschuss pro WG-Bewohner (maximal vier) und 205 Euro Organisationszuschuss für eine Organisationskraft.

Stationäre Pflege bei Pflegestufe 0: Nur im Ausnahmefall

Stationäre Pflegeeinrichtungen durften in der Regel Personen mit „Pflegestufe 0“ nur aufnehmen, wenn der Gutachter eine vollstationäre Pflege als notwendig erachtete. Dies galt insbesondere für Demenzerkrankte mit fortgeschrittener Demenz, die einer umfassenden Betreuung und Beaufsichtigung bedurften.

Pflegestufe 0: Zuschüsse im Überblick

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Leistungen und Zuschüsse, die Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz bis zum 31.12.2016 in Anspruch nehmen konnten:

Leistungen und Zuschüsse bei „Pflegestufe 0“

Höhe & Umfang bis zum 31.12.2016

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen

123 € (monatlich) oder 231 € (monatlich)

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

104 € (monatlich) bis zu 208 € (monatlich, bei erhöhtem Betreuungsbedarf)

Kurzzeitpflege

1.612 € für max. 28 Tage (jährlich)

Verhinderungspflege

1.612 € für max. 28 Tage (jährlich)

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Bis zu 40 € (monatlich)

Zuschuss zur Wohnraumanpassung

Bis zu 4.000 € je Gesamtmaßnahme

Zuschuss für Wohngruppen (Senioren-WG)

Bis zu 2.500 € Gründungszuschuss plus 205 € monatlicher Organisationszuschuss

Umwandlung: Aus alter Pflegestufe 0 wurde neuer Pflegegrad 2

Mit der Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum 01.01.2017 wurde ein neues Bewertungssystem für pflegebedürftige Personen etabliert, das die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Diese Änderung betrifft insbesondere Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen, deren Pflegebedürftigkeit nun anhand ihrer Selbstständigkeit und nicht nur nach körperlichen Kriterien bewertet wird. Die fünf Pflegegrade zielen darauf ab, den Grad der Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit umfassender und gerechter abzubilden.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist Pflegestufe 0?

Die „Pflegestufe 0“ wurde bis zum 31.12.2016 informell verwendet, um Personen zu beschreiben, die dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt waren und einen erhöhten Betreuungsbedarf hatten. Im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) war diese Stufe nicht explizit erwähnt. Im aktuellen System der Pflegegrade entspricht die ehemalige „Pflegestufe 0“ dem Pflegegrad 2.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegestufe 0?

Mit dem Wechsel zum Pflegegrad 2 (ehemals „Pflegestufe 0“) am 01.01.2017 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, einschließlich eines Pflegegeldes von bis zu 316 Euro monatlich für die Betreuung durch nahestehende Personen.

Ab wann kann ich Pflegestufe 0 beantragen?

Seit der Umstellung auf das neue System am 01.01.2017, bei dem aus der „Pflegestufe 0“ der Pflegegrad 2 wurde, können Pflegebedürftige, die im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, einen Pflegegrad beantragen. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch ein Gutachten, das prüft, ob die Voraussetzungen gemäß SGB XI erfüllt sind.

Besteht ein Anspruch auf Grundpflege bei Pflegestufe 0?

Mit der Einführung des Pflegegrads 2 am 01.01.2017 haben Personen, die grundlegende Hilfe im Alltag benötigen, Anspruch auf Leistungen der Grundpflege. Diese umfasst wesentliche Bereiche wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Gab es die Pflegestufe 0 auch ohne eingeschränkter Alltagskompetenz?

Nein, eine wesentliche Bedingung für die umgangssprachliche „Pflegestufe 0“ war, dass die Person signifikant in der Alltagskompetenz eingeschränkt war und einen gesteigerten Betreuungsbedarf hatte.

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