September 19, 2024

24-Stunden-Pflege & Betreuung: Vermittlung und Anstellung

24-Stunden-Pflege & Betreuung - Leitfaden


Autor:
IHM Experten-Team
Intensivpflege-Team bei IHM
Inhaltsverzeichnis

Immer öfter entscheiden sich Familien dafür, ihre pflegebedürftigen Angehörigen von einer Betreuungskraft unterstützen zu lassen. Die Pflegehilfskräfte leben in der Regel im Haushalt der pflegebedürftigen Menschen und helfen bei den täglichen Aufgaben wie Haushaltsführung, persönlicher Hygiene, Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten sowie bei Arztbesuchen oder sozialen Aktivitäten. Wie können Betreuungspersonen oder Haushaltshilfen aus anderen EU-Staaten diese Aufgaben bewältigen? Und wie funktioniert die legale Anstellung? Wir erläutern die Möglichkeiten und Kosten einer sogenannten 24-Stunden-Pflege und die erforderlichen Voraussetzungen.

Was versteht man unter 24-Stunden-Pflege oder 24-Stunden-Betreuung?

Im Rahmen einer sogenannten "24-Stunden-Pflege" oder "24-Stunden-Betreuung" bzw. "Rund-um-die-Uhr-Betreuung" lebt die betreuende Hilfskraft üblicherweise im Haus oder in der Wohnung zusammen mit dem Pflegebedürftigen und ist vor Ort präsent. Meist stammen die Hilfskräfte aus Osteuropa und verfügen nicht über eine pflegerische Ausbildung. Dank ihrer Unterstützung ist eine intensive und umfassende Versorgung im eigenen Zuhause möglich und stellt in vielen Fällen eine Alternative zum Pflegeheim dar. Der Begriff "24 Stunden" ist irreführend, da eine 24-Stunden-Pflegekraft tatsächlich nur 40-60 Stunden pro Woche arbeitet.

Es ist für viele Familien finanziell nicht möglich, eine umfassende Betreuung durch deutsche Fachkräfte zu erhalten. Aus diesem Grund greifen sie auf kostengünstigere Arbeitskräfte aus Osteuropa zurück. Daher hat sich der Begriff "polnische Pflegekraft" als Synonym für eine 24-Stunden-Betreuungsperson etabliert.

Gut zu wissen:
Kann man wirklich 24 Stunden am Stück arbeiten?

Die meisten Menschen assoziieren mit dem Begriff "24-Stunden-Betreuung" oder "24-Stunden-Pflege zuhause" eine spezifische Art der Betreuung. Dabei handelt es sich um Frauen aus osteuropäischen Ländern, die im Haushalt älterer Menschen in Deutschland leben. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Pflege, die Hausarbeit sowie die Betreuung und Unterhaltung der zu versorgenden Personen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die osteuropäischen Helfer uneingeschränkt arbeiten dürfen. Das deutsche Arbeitszeitgesetz verbietet dies, da die maximale wöchentliche Arbeitszeit für Angestellte bei etwa 60 Stunden liegt. Der Begriff "24-Stunden-Betreuung" oder "24-Stunden-Pflege" steht vielmehr symbolisch für den Umfang der Betreuung und die ständige Erreichbarkeit. Eine treffendere Bezeichnung wäre "Betreuung in häuslicher Gemeinschaft" (BihG). Diese ist jedoch noch nicht allgemein gebräuchlich. Oftmals wird die Arbeit in der Pflege von mehreren Betreuungskräften gemeinsam bewältigt, die sich die Aufgaben teilen oder sich im Pflegealltag abwechseln.

Achten Sie darauf, in jedem Fall die exakte Anzahl der Arbeitsstunden sowie eine Obergrenze für die wöchentliche Arbeitszeit schriftlich festzuhalten.

Hinweis: Die Verwendung des Begriffs "Pflegekraft" im Kontext der 24-Stunden-Pflege zuhause kann zu Missverständnissen führen. Die meisten osteuropäischen Frauen, die in deutschen Haushalten die Betreuung pflegebedürftiger Menschen übernehmen, sind keine examinierten Pflegekräfte, sondern eher Betreuungspersonen. Da sie jedoch die grundlegende Pflege sicherstellen und sich in diesem Zusammenhang der Begriff "Pflegekraft" etabliert hat, verwenden wir auch Ausdrücke wie "polnische Pflegekraft" oder "Pflegekraft aus dem Ausland".

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Vorteile und Nachteile einer 24-Stunden-Pflege im Überblick

Bildgebendes Verfahren Typ des Apoplex Vorteil
Computertomographie (CT) Beide Typen Schnelle Verfügbarkeit und gute Erkennung von Blutungen
Magnetresonanztomographie (MRI) Beide Typen Detailliertere Bilder des Gehirngewebes

Information:

Das Gerichtsurteil bestätigt, dass der Bereitschaftsdienst in der 24-Stunden-Pflege als Arbeitszeit angesehen wird.

Im Juni 2021 hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil bekräftigt, dass europäische Betreuungskräfte neben ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auch für ihre Bereitschaftszeiten den Mindestlohn erhalten müssen. Dies ist insbesondere für die sogenannte 24-Stunden-Pflege von großer Bedeutung. Bisher wurden nur vertraglich festgelegte Arbeitsstunden vergütet.

Das Grundsatzurteil verdeutlicht, dass auch der Bereitschaftsdienst, bei dem die Betreuungskräfte zwar nicht aktiv arbeiten, aber auf Abruf bereitstehen, entlohnt werden muss. (2) Seit September 2022 beträgt der Mindestlohn für Pflegekräfte ohne Ausbildung 13,70 Euro pro Stunde, weitere Erhöhungen sind bis Dezember 2023 schrittweise geplant.

Zusätzlich erhöht sich der Mindestlohn, wenn eine Ausbildung von mindestens 1 bis 2 Jahren vorliegt. Der höchste Mindestlohn gilt für Pflegefachkräfte, die ab September 2022 einen Mindestlohn von 17,10 Euro erhalten.

Was bringt eine sogenannte 24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause?

Bei einer sogenannten 24-Stunden-Betreuung wird die Hilfskraft hauptsächlich im Haushalt und bei der Körperpflege unterstützend tätig. Sie kümmert sich tagsüber um den Betroffenen und begleitet ihn zu Arztbesuchen und anderen Aktivitäten. Diese Aufgaben können sowohl von Angehörigen, Freunden und Bekannten als auch von Pflegediensten und privat organisierten Betreuungspersonen (zum Beispiel aus dem Ausland) übernommen werden.

Das sind die Aufgaben einer sog. 24-Stunden-Pflegekraft

  • Haushaltsführung: Die ausländischen Betreuungskräfte oder Haushaltshilfen erledigen haushaltliche Aufgaben und unterstützen die Pflegebedürftigen unter anderem beim Einkauf und Kochen sowie bei der Reinigung und Ordnung der Wohnung.
  • Grundpflege: Betreuungskräfte unterstützen pflegebedürftige Menschen bei ihren grundlegenden Aktivitäten im Rahmen der Grundpflege. Dazu zählen die Körperpflege (wie Waschen, Duschen, Baden und Kämmen), die Mund- und Zahnpflege, der Toilettengang (inklusive Blasen- und Darmentleerung), das An- und Ausziehen sowie die Zubereitung und Aufnahme von Nahrung.
  • Pflege mit aktivierendem Ansatz: Zur umfassenden Betreuung gehört auch die aktivierende Pflege, bei der das Ziel ist, pflege- oder betreuungsbedürftige Menschen zu aktivieren, sich mit ihnen zu beschäftigen, sie zu unterhalten und aufzumuntern.
  • Motivation und Tätigkeiten: Betreuerinnen und Betreuer gestalten häufig den Alltag ihrer Schützlinge auf eine Weise, die diesen schon lange nicht mehr bekannt ist: Durch ihre kontinuierliche Präsenz können sie ältere Menschen, die sich möglicherweise bereits resigniert aus der Welt zurückgezogen haben, wieder motivieren und vitalisieren.

Wichtig: Die Durchführung von Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Behandlungspflege, wie beispielsweise das Messen des Blutdrucks, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder das Verabreichen von Spritzen, sollte von einer examinierten Pflegekraft, beispielsweise einem ambulanten Pflegedienst, übernommen werden. Diese Aufgaben können und dürfen nicht von einer ausländischen Betreuungskraft übernommen werden. Die medizinische Behandlungspflege wird auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt und ist eine Leistung, die von der Krankenkasse übernommen wird. Für diese Leistungen ist kein Pflegegrad erforderlich.

Wie man eine 24-Stunden-Pflege professionell vermittelt und anstellt

Es existieren grundsätzlich drei Optionen, um eine Betreuungsperson einzustellen:

Bildgebendes Verfahren Typ des Apoplex Vorteil
Computertomographie (CT) Beide Typen Schnelle Verfügbarkeit und gute Erkennung von Blutungen
Magnetresonanztomographie (MRI) Beide Typen Detailliertere Bilder des Gehirngewebes

Im nachfolgenden Abschnitt präsentieren wir die drei Varianten und geben Ihnen Ratschläge, wie Sie sicherstellen können, dass die beauftragte Betreuungsperson legal in Deutschland angestellt wird.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine 24-Stunden-Pflegekraft einzustellen.

1. Entsendemodell mit einer Agentur für 24-Stunden-Pflege

Beim sogenannten "Entsendemodell" nehmen Sie als Angehöriger des betreuungsbedürftigen Menschen in der Regel die Rolle des Auftraggebers gegenüber einer deutschen Agentur ein, die eine 24-Stunden-Betreuung für Ihren Angehörigen organisiert. Die Betreuungskraft ist bei einem anderen Unternehmen, dem sogenannten Entsendeunternehmen, in ihrem Heimatland angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Die gesamte Abwicklung und Kommunikation erfolgt über die Vermittlungsagentur.

Der Entsender, beispielsweise ein ausländischer Pflegedienst, übernimmt die Versicherung der Betreuungsperson und stellt sicher, dass im Heimatland die erforderlichen Steuern und Sozialabgaben entrichtet werden. Dies wird durch die sogenannte A1-Bescheinigung bestätigt und sollte nachweisbar sein.

Die Vermittlungsagentur übernimmt für Sie die Vermittlung, Organisation und den Transport der Betreuungspersonen. Als Auftraggeber zahlen Sie einen vertraglich festgelegten monatlichen Betrag an die deutsche Agentur oder das Unternehmen im Ausland. Die Betreuungskraft erhält ihr Lohnentgeld von ihrem Arbeitgeber, also von diesem Unternehmen.

Aufgrund der geltenden deutschen Mindestlohngesetzgebung in der Pflegebranche ist es nicht möglich, eine ausländische Betreuungskraft im Rahmen des Entsendemodells für weniger als 2.192 Euro pro Monat legal zu beschäftigen. Der gesetzliche Mindestlohn für Pflegehilfskräfte beträgt 13,70 Euro pro Stunde. Für Pflegekräfte mit einer höheren Qualifikation liegt der Mindestlohn entsprechend höher und bewegt sich zwischen 13,70 Euro und 17,10 Euro pro Stunde. (Stand: September 2022). (1)

Hinweis

Bitte lassen Sie sich die A1-Bescheinigung vorlegen.

Wenn die Vermittlungsagentur nicht in der Lage ist, die A1-Bescheinigung vorzulegen, sollten Sie diese unbedingt einfordern, bevor das Betreuungsverhältnis beginnt. Die A1-Bescheinigung ist ein offizielles Dokument, das die sozialversicherungspflichtige Festanstellung im Heimatland nachweist.

Information

Das Beschäftigungsverhältnis einer Pflegekraft im häuslichen Umfeld

Im Entsendemodell befindet sich die Betreuungsperson nicht in einem direkten Angestelltenverhältnis zum Kunden. Weder die Betreuungskraft noch der Kunde dürfen daher der Betreuungskraft direkte Anweisungen geben. Bitte informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen, um sicherzustellen, dass die Beauftragung legal erfolgt.

2. Beauftragung von Unternehmern

Als Angehöriger des Pflegebedürftigen haben Sie die Möglichkeit, eine eigenständige Betreuungsperson mit einem Gewerbe für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung zu beauftragen. Es ist jedoch wichtig, das folgende Risiko zu beachten: Obwohl diese selbstständigen Unternehmer in der Regel für mehrere Pflegebedürftige arbeiten, besteht die Gefahr der sogenannten "Scheinselbstständigkeit". Dies kann zur Folge haben, dass Sie als Auftraggeber Sozialabgaben und Versicherungsleistungen nachzahlen müssen.

Es existieren jedoch auch für dieses Modell spezialisierte Agenturen, die Ihnen professionelle Beratung bieten, Sie auf potenzielle Risiken hinweisen und diese effektiv ausschließen können. Dadurch sind Sie als Kunde und Auftraggeber bestens abgesichert.

Die Kosten für eine selbstständige Betreuungsperson können aufgrund der individuellen Stundensätze stark variieren. In der Regel liegen die monatlichen Kosten für eine selbstständige Person aus Osteuropa zwischen 2.500 und 3.500 Euro.

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3. 24-Stunden-Pflege ohne Agentur: Beschäftigung als Arbeitgeber

Es besteht zudem die Option, dass Sie in der Rolle des Arbeitgebers auftreten und die Betreuungsperson direkt als Arbeitnehmer einstellen. In diesem Fall ist es wichtig sicherzustellen, dass die Betreuungsperson, beispielsweise aus Osteuropa, dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt und somit einen angemessenen Anspruch auf Freizeit und Urlaub hat.

Arbeitsrechtliche Aspekte und Regelungen zur Arbeitszeit in der 24-Stunden-Pflege

Die Betreuungskraft wird von Ihnen als Arbeitgeber direkt angestellt, sodass Sie alle Rechte und Pflichten haben. Zu diesen Pflichten gehören:

  • Lohnfortzahlung während einer Krankheit 
  • Schutz vor Kündigung 
  • Versicherungsschutz 
  • Arbeitszeiten 
  • Anspruch auf Urlaub 
  • Anspruch auf Sozialleistungen

Gemäß den Bestimmungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes sind Arbeitgeber in der Regel dazu verpflichtet, mehrere Mitarbeiter im Schichtbetrieb zu beschäftigen und diese gleichzeitig zu entlohnen. Eine 24-Stunden-Pflegekraft arbeitet üblicherweise zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche. Aus diesem Grund handelt es sich bei diesem Modell um die kostspieligste Variante. Die monatlichen Kosten belaufen sich hierbei auf mindestens 3.000 Euro.

Information

Europäische Haushaltshilfe im Vergleich zur 24-Stunden-Kraft

Die Zentrale Arbeitsvermittlungsstelle der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) vermittelt Personen, die als Europäische Haushaltshilfen bezeichnet werden. Diese Personen stammen in der Regel aus osteuropäischen Ländern und werden in Westeuropa als Haushaltshilfen inklusive Unterkunft und Verpflegung angestellt.

Die Europäische Haushaltshilfe ist auf eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden beschränkt. Es ist wichtig zu betonen, dass es sich hierbei nicht um eine 24-Stunden-Pflegekraft oder Betreuungskraft handelt, die neben den haushaltsbezogenen Aufgaben auch die Grundpflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen übernimmt. Die Europäische Haushaltshilfe ist ausschließlich für die Haushaltsführung zuständig und nicht für die Betreuung und Grundpflege.

Anmeldung einer 24-Stunden-Pflege

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Pflegekraft ordnungsgemäß anzumelden. Dieser Vorgang erfordert etwas mehr Aufwand. Bitte beachten Sie die folgenden Schritte:

  1. Bitte reichen Sie einen Suchauftrag bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit ein. Diese wird Ihnen eine passende 24-Stunden-Pflegekraft aus dem In- oder Ausland vermitteln.
  2. Erstellen Sie einen rechtssicheren Arbeitsvertrag, indem Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. Dadurch stellen Sie sicher, dass alle Regelungen und Normen korrekt und angemessen berücksichtigt werden. Denken Sie dabei an wichtige Aspekte wie Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Vergütung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfristen, Telefon- und Internetnutzung sowie Reisekostenerstattung.
  3. Über die Agentur für Arbeit erhalten Sie eine Betriebsnummer, welche Sie benötigen, um die Betreuungskraft bei der Sozialversicherung anzumelden. Des Weiteren ist es erforderlich, sich bei der Krankenkasse und der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.
  4. Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, die Lohnsteuer ordnungsgemäß abzuführen und sicherzustellen, dass jedem Mitarbeiter eine Lohnsteueridentifikationsnummer zugewiesen wird.
  5. Es kann erforderlich sein, die Pflegekraft beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Bitte klären Sie dies im Voraus mit der entsprechenden Behörde.

Information

Haftpflichtversicherung für die rund um die Uhr betreuende Pflegekraft

Eine Haftpflichtversicherung ist nicht verpflichtend, jedoch ratsam. Im Pflegealltag können jederzeit Sachschäden entstehen. Die Versicherung bietet Sicherheit für alle Beteiligten. Wenn es zum Beispiel zu einem Sturz kommt, prüfen die Kassen immer, ob die Pflegekraft schuldhaft gehandelt hat. Falls dies der Fall ist, können die Kassen die Kostenübernahme ablehnen.

Voraussetzungen für die 24-Stunden-Pflege

Bitte beachten Sie bei der Auswahl einer 24-Stunden-Pflegekraft die folgenden Aspekte:

  • Bitte fordern Sie ein ärztliches Attest an, um sicherzustellen, dass die Pflegekraft sowohl physisch als auch psychisch in der Lage ist, die anspruchsvollen Aufgaben zu bewältigen. Ist die betreffende Person ausreichend geimpft? Können ansteckende Infektionskrankheiten wie Tuberkulose und Hepatitis ausgeschlossen werden?
  • Bitte überprüfen Sie vor Vertragsabschluss sorgfältig die folgenden Unterlagen: Zeugnisse, Referenzen, Lebenslauf, polizeiliches Führungszeugnis und Attest.
  • Für Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz besteht die Möglichkeit der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie haben die Berechtigung, ohne spezielle Genehmigung in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen. Um Zugang zu erhalten, müssen Sie einen Nachweis über Ihre Sozialversicherung sowie eine sogenannte "Blaue Versicherungskarte" (EKVK) vorlegen, die Ihre Krankenversicherung bestätigt. 

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Hinweis

Vereinbarung von Vertretungsregeln

Legen Sie im Voraus fest, wer die Verantwortung für die Vertretung der Betreuungskraft im Falle von Krankheit oder Urlaub übernimmt. Besonders bei unvorhergesehenem Ausfall aufgrund von Krankheit ist es von hoher Relevanz, eine kurzfristige Ersatzlösung zu finden – insbesondere dann, wenn die Angehörigen nicht in unmittelbarer Nähe wohnen.

Seriöse Betreuung rund um die Uhr: Tipps und Checkliste

Es gibt überall schwarze Schafe. Um sicherzustellen, dass Sie direkt an eine vertrauenswürdige und seriöse 24-Stunden-Pflege geraten, sollten Sie auf folgende drei Dinge achten:

  1. Ein deutliches Anzeichen für die legale Vermittlung von Betreuungskräften aus dem Ausland ist die erforderliche A1-Bescheinigung. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die Steuern und Sozialabgaben im Heimatland ordnungsgemäß entrichtet werden. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass die Betreuungskraft legal beschäftigt ist, lassen Sie sich diese Bescheinigung vom Vermittlungsunternehmen vorlegen.
  2. Um absolute Gewissheit zu erlangen, wäre es letztendlich erforderlich, sämtliche Verträge zu überprüfen, die die Betreuungsperson mit ihrem Arbeitgeber im Heimatland abgeschlossen hat. Eine solche Aufgabe ist jedoch für niemanden zu bewältigen. Daher empfiehlt es sich, im Zweifelsfall Kontakt zu Selbsthilfegruppen und Verbänden (wie dem VHBP e. V.) aufzunehmen, wie in der nachfolgenden Infobox beschrieben.
  3. Wenn das Vermittlungsunternehmen eine deutsche Rechtsform, wie beispielsweise eine GmbH, besitzt, unterliegt es dem deutschen Recht und ist verpflichtet, sich an die geltenden deutschen Gesetze zu halten. Dies ist ein erstes Indiz für ein seriöses Angebot, jedoch allein nicht ausreichend.

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